Weiterer Haftungsausschluss bei Kontaktweiterleitung an Drittländer

Für das Land, in dem unser Handelspartner seinen Sitz hat und Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, besteht ggf. kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Sinne des Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO. Das heißt, dass die EU-Kommission bislang ggf. nicht positiv festgestellt hat, dass das landesspezifische Datenschutzniveau des Landes dem der Europäischen Union aufgrund der DSGVO entspricht. Auch im Übrigen sind bei unserem Handelspartner unternehmensinterne, von einer Aufsichtsbehörde genehmigte Datenschutzvorschriften, Standardverträge der EU oder sonstige geeignete Garantien im Sinne des Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO, die nach der DSGVO bei einer Datenübermittlung in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR vorausgesetzt werden, gegenwärtig nicht umgesetzt. Die damit verbundenen Risiken sind insbesondere:

  • Ihre personenbezogenen Daten könnten möglicherweise über den eigentlichen Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage hinaus durch unseren Handelspartner an andere Dritte weitergegeben werden, die z. B. Ihre Daten zu Werbezwecken verwenden.
  • Sie können Ihre Betroffenenrechte (Auskunftsrechte, Löschungsansprüche etc.) gegenüber unserem Handelspartner möglicherweise nicht nachhaltig geltend machen bzw. durchsetzen.
  • Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen unseres Handelspartners zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Mit Ihrer Einwilligung bestätigen Sie, dass Sie die vorstehenden und ggf. weitere bislang unvorhersehbare Risiken bei einer Übermittlung Ihrer Daten an unseren Handelspartner außerhalb der EU bzw. des EWR bewusst in Kauf nehmen.